KITA FÜXLI PREISE

Die Kita Füxli in Wettingen ist von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:30 Uhr geöffnet und betreut Kinder

im Alter von 3 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten, unabhängig von Nationalität und Religion.

Wir bieten Kitaplätze für einen ganzen Tag oder zwei halbe Tage bis hin zu fünf ganzen Tagen pro Woche.

Zusätzliche Betreuungstage sind nach Absprache möglich.

Betriebszeiten

Montag bis Freitag:
07:00 – 18:30 Uhr


In den Betreuungskosten enthaltene Leistungen

Die monatlichen Betreuungskosten umfassen:

sämtliche Snacks sowie die vereinbarten Mahlzeiten

die Kosten für interne Anlässe und geplante Aktivitäten im Rahmen des Programms

Tarife für Eltern


Subventionierte Tarife – Elternbeiträge

Für Eltern mit Anspruch auf Subvention gelten folgende Tagesansätze:

Kleinkinder ab 19 Monaten: CHF 120.00 pro Tag (ab 01.01.2026)

Säuglinge bis 18 Monate: CHF 180.00 pro Tag (ab 01.01.2026)

Die definitive Berechnung des Subventionsbeitrags erfolgt gemäss den Richtlinien der zuständigen Gemeinde.

Familien aus Wettingen, Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal können – abhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenssituation – über den Krippenpool Baden eine einkommensabhängige Subvention für den Betreuungsplatz ihres Kindes beantragen. Eine mögliche Anspruchsberechnung kann über das Online-Tool unter www.krippenpool.ch durchgeführt werden.


Ordentliche Tarife (ohne Subventionen)

Die auf der Website der Kinderkrippe Füxli veröffentlichten Tarife gelten für alle Eltern, die keine Subventionen der Gemeinde beziehen.
Die vollständige Tarifübersicht der Kita Füxli ist nachfolgend aufgeführt.


Tarife für Kinder von 3 bis 18 Monaten (Säuglinge)

(gültig bis 31.12.2025)

Die nachstehenden Tarife gelten als nicht subventionierte Elterntarife und basieren auf dem gewählten Betreuungsmodell.


Tagespauschale (bis 31.12.2025)

1 ganzer Tag: CHF 161.50 (gültig bis 31.12.2025)

Betreuungszeit: 07:00 – 18:30 Uhr

(Hinweis: Die Tagespauschale von CHF 161.50 gilt bis zum 31.12.2025. Ab dem 01.01.2026 beträgt die Tagespauschale CHF 180.00.)


Monatliche Betreuungskosten – Ganztagesbetreuung (bis 31.12.2025)

(07:00–18:30 Uhr)

Betreuungstage pro Woche Monatsbetrag (CHF)
1 Tag pro Woche 646.00
2 Tage pro Woche 1'292.00
3 Tage pro Woche 1'938.00
4 Tage pro Woche 2'584.00
5 Tage pro Woche 3'230.00

Monatliche Betreuungskosten – Halbtagesbetreuung (bis 31.12.2025)

(07:00–12:30 Uhr oder 13:00–18:30 Uhr)

Betreuungstage pro Woche Monatsbetrag (CHF)
1 Tag pro Woche 323.15
2 Tage pro Woche 646.30
3 Tage pro Woche 969.45
4 Tage pro Woche 1'292.60
5 Tage pro Woche 1'615.75

Monatliche Betreuungskosten – Betreuung bis 15:00 Uhr (bis 31.12.2025)

(07:00–15:00 Uhr)

Betreuungstage pro Woche Monatsbetrag (CHF)
1 Tag pro Woche 449.60
2 Tage pro Woche 899.20
3 Tage pro Woche 1'348.80
4 Tage pro Woche 1'798.40
5 Tage pro Woche 2'248.00

Hinweis

Halbtagesbetreuung ohne Mittagsessen ist nach vorheriger Rücksprache möglich.

Tarife für Kinder ab 19 Monaten (gültig bis 31.12.2025)

Die nachstehenden Tarife gelten als nicht subventionierte Elterntarife und basieren auf dem gewählten Betreuungsmodell.

Tagespauschale (bis 31.12.2025)

1 ganzer Tag: CHF 110.00
Betreuungszeit: 07:00 – 18:30 Uhr

(Hinweis: Die Tagespauschale von CHF 110.00 gilt bis zum 31.12.2025. Ab dem 01.01.2026 beträgt die Tagespauschale CHF 120.00.)


Monatliche Betreuungskosten (bis 31.12.2025)

Betreuungstage pro Woche Monatsbetrag (CHF)
1 Tag pro Woche 506.00
2 Tage pro Woche 1'002.80
3 Tage pro Woche 1'490.40
4 Tage pro Woche 1'950.40
5 Tage pro Woche 2'400.00

 

 

✻  ✻  ✻  ✻  ✻  

 

 

 

Flexible und aussergewöhnliche Betreuungszeiten

Flexible Betreuung bis 31.12.2025:
Für flexible Betreuungszeiten von 1 bis 3 Stunden wird eine Kostenpauschale von CHF 45.00 erhoben.

Flexible Betreuung ab 01.01.2026:

  • Stundentarif: CHF 25.– pro Stunde

  • Kurzbetreuung bis maximal 3 Stunden: Pauschal CHF 60.–

Aussergewöhnliche Betreuungszeiten:
Eine Betreuung in den Randzeiten 06:30–07:00 Uhr sowie 18:30–19:00 Uhr ist auf Anfrage möglich und wird mit CHF 25.– pro angefangene halbe Stunde verrechnet.

✻  ✻  ✻  ✻  ✻  

 

Geschwisterrabatt

Für Familien mit mehreren gleichzeitig betreuten Kindern gewähren wir einen Geschwisterrabatt von 10 % auf die Betreuungskosten des zweiten Kindes. Der Rabatt wird auf den regulären Monatsbetrag angewendet.

✻  ✻  ✻  ✻  ✻

 

Steuerabzüge für Kinderbetreuung

Kinderbetreuungskosten können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Höhe des zulässigen Abzugs richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen.

Den maximal absetzbaren Betrag sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Steuererklärungs-Anleitung Ihres Kantons.

✻  ✻  ✻  ✻  ✻

 

 

SUBVENTIONEN

Die Kita Füxli bietet dank der Unterstützung der Gemeinden Wettingen, Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal über den Krippenpool der Stadt Baden subventionierte Plätze an. Iteressierte Eltern sollten sich über die Verfügbarkeit eines subventionierten Platzes bei der Stadt Baden erkundigen.

Weitere Informationen und Formulare sind auf der Website zu finden: https://www.baden.ch/de/leben-wohnen/leben/kinder/kinderbetreuung.html/270

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

✻  ✻  ✻  ✻  ✻

KOSTEN UND VERTRAGSVEREINBARUNGEN

 

Die Kosten werden vor dem Eintritt mit schriftlichem Vertrag zwischen Eltern und Kinderkrippe Füxli fixiert und basieren auf dem eingeschriebenen Wochenplan. Die monatlichen Kosten verstehen sich einschließlich aller Snacks und vereinbarten Mahlzeiten, welche im Programm vorgesehen sind. Für Kleinkinder haben die Eltern die notwendigen Windeln, Salben und Flaschennahrung selbst zu besorgen. Die entsprechenden Kosten sind jeweils monatlich im Voraus per 25. des Monats, mittels Dauerauftrag zu überweisen. Es werden keine Rechnungen verschickt.

✻  ✻  ✻  ✻  ✻

EINSCHREIBEDEPOT

 

Das Anmeldedepot in der Höhe einer Monatsgebühr pro Kind ist für einen garantierten Platz im Füxli erforderlich und ist bei Vertragsunterzeichnung zu entrichten. Das Anmeldedepot wird (ohne Zinsen) rückerstattet, sobald eine gültige Kündigung eingegangen ist und alle ausstehenden Gebühren bezahlt worden sind.

KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

 

Die Kündigung des Vertrags ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des Monats schriftlich an die Krippenleitung zu richten. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und bei einem vorzeitigen Austritt, ist die Betreuungsgebühr bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist geschuldet. Fehlende Betreuungsgebühren werden mit dem Anmeldedepot verrechnet.

VERSICHERUNG

 

Das Kind ist nicht durch die Kinderkrippe Füxli versichert.

Alle Versicherungen, wie Krankenkassenversicherungen, Privatversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes sind von Eltern zu übernehmen.